Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zum Menü springen

Förderungen

FÖRDERUNG ÖSTERREICH

Kesseltauschförderung: Neuauflage im Herbst 2026 und Ausblick auf 2027

https://www.sanierungsoffensive.gv.at/kesseltausch

Sie möchten Ihre alte Heizung ersetzen? Wir unterstützen Sie bei der Beratung, der Antragstellung und der gesamten Förderungsabwicklung. Auch für Abnahmen und Förderbestätigungen ist unser Team gerne für Sie da.

Im Herbst 2026 gibt es eine Neuauflage der österreichischen Kesseltauschförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser. Da die Fördermittel begrenzt sind, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig einen Termin für die erforderliche Energieberatung zu vereinbaren.

Kesseltausch 2026: Das ist wichtig

  • Zielgruppe: ausschließlich Ein- und Zweifamilienhäuser.

  • Förderfähiger Zeitraum: Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026.

  • Registrierung und Antragstellung: ab 2. November 2026, solange Budget verfügbar ist – längstens bis 31. Dezember 2026.

  • Voraussetzung für die Registrierung: ein Energieberatungsprotokoll.

Wenn Lieferung und Leistungen noch 2026 erfolgen, sollten Sie die Unterlagen jetzt vorbereiten und die Förderung ab Öffnung der Einreichung rasch beantragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Heizsystem

Förderung

Nah- oder Fernwärmeanschluss

bis zu 4.000 €

Wärmepumpe

bis zu 5.000 €

Holzheizung: Pellets, Hackgut oder Holzvergaser

bis zu 6.000 €

Zusätzlich sind – abhängig vom Vorhaben und den Förderbedingungen – folgende Zuschläge möglich:

  • Solarthermie: bis zu 2.500 €

  • Tiefenbohrung: bis zu 5.000 €

Ausblick auf 2027

Für 2027 ist nach derzeitigem Informationsstand eine Fortführung der Förderung in gleicher Höhe geplant.

Ein- und Zweifamilienhäuser:
Ab 2027 soll die Registrierung vor der Lieferung erfolgen müssen. Wir empfehlen, die Registrierung vorsorglich auch vor einer Anzahlungsrechnung durchzuführen.

Mehrfamilienhäuser und Reihenhausanlagen:
Auch für diese Gebäude ist ab 2027 wieder eine Kesseltauschförderung vorgesehen. Wichtig: Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung erfolgen.

Die endgültigen Förderbedingungen für 2027 bleiben abzuwarten. Bitte stimmen Sie die erforderlichen Schritte rechtzeitig vor Bestellung und Lieferung mit uns ab.

Unser Service: alles aus einer Hand

Wir übernehmen auf Wunsch:

✅ Persönliche Beratung zur passenden Heizlösung
✅ Energieberatung und erforderliches Energieberatungsprotokoll
✅ Unterstützung bei Registrierung, Antragstellung und Förderungsabwicklung
✅ Fachgerechte Montage durch erfahrene Fachpartner
✅ Unterstützung bei Abnahmen und Förderbestätigungen

Jetzt Energieberatung vereinbaren und den Heizungstausch vorbereiten!

📧 info@heizprofishop.at

Weitere Informationen:
https://www.sanierungsoffensive.gv.at/kesseltausch

FÖRDERUNG Deutschland :

Heizungsförderung Deutschland

Zuschüsse für den Austausch Ihrer Heizung

Wer eine bestehende Heizung durch eine förderfähige klimafreundliche Heizungsanlage ersetzt, kann in Deutschland eine Förderung über die KfW erhalten. Gefördert werden beispielsweise geeignete Wärmepumpen, Biomasseheizungen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden steht insbesondere das KfW-Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, Zuschuss 458, zur Verfügung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und möglichen zusätzlichen Boni zusammen:

Förderbestandteil

Höhe

Wesentliche Voraussetzungen

Grundförderung

30 %

Austausch gegen eine förderfähige klimafreundliche Heizungsanlage in einem bestehenden Wohngebäude.

Klimageschwindigkeitsbonus

20 %

Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter funktionsfähiger Altanlagen. Förderfähig sind unter anderem Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alte Gas- und Biomasseheizungen. Weitere Voraussetzungen sind zu beachten.

Einkommensbonus

30 %

Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 40.000 Euro.

Effizienzbonus für Wärmepumpen

5 %

Bei Nutzung von Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle oder bei Einsatz eines natürlichen Kältemittels.

Insgesamt sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich. Die einzelnen Fördersätze können nur innerhalb dieser Obergrenze kombiniert werden. Nicht jeder Bonus steht jeder Antragstellergruppe zur Verfügung.

Bei Biomasseheizungen gelten zusätzliche technische Anforderungen. Für den Klimageschwindigkeitsbonus sind außerdem besondere Kombinationsvorgaben zu beachten.

Welche Kosten werden berücksichtigt?

Für den Heizungstausch gelten folgende Obergrenzen der förderfähigen Kosten:

Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude

Maximal berücksichtigte Kosten

Erste Wohneinheit

30.000 Euro

Zweite bis sechste Wohneinheit

jeweils zusätzlich 15.000 Euro

Ab der siebten Wohneinheit

jeweils zusätzlich 8.000 Euro

Beispiel Einfamilienhaus:
Bei förderfähigen Kosten von 30.000 Euro ergeben sich – abhängig von den persönlichen und technischen Voraussetzungen – folgende Zuschüsse:

  • 30 % Förderung: 9.000 Euro

  • 50 % Förderung: 15.000 Euro

  • 70 % Förderung: 21.000 Euro

Die maximale Förderung von 70 % setzt voraus, dass die entsprechenden Bonusbedingungen erfüllt sind.

Auch für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Heizungsförderung ist nicht auf Ein- und Zweifamilienhäuser beschränkt. Auch private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung erhalten.

Für Unternehmen und andere Antragstellergruppen bestehen eigene Förderangebote. Welches Programm passt, hängt von den Eigentumsverhältnissen und der Nutzung des Gebäudes ab.

Wichtig: Förderung rechtzeitig beantragen

Damit die Förderung nicht gefährdet wird, muss die richtige Reihenfolge eingehalten werden:

  1. Heizungstausch planen und Förderfähigkeit prüfen.
    Ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise ein Energieeffizienz-Experte erstellt die erforderliche „Bestätigung zum Antrag“.

  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderklausel abschließen.
    Für den Antrag wird grundsätzlich bereits ein Vertrag benötigt. Dieser muss eine den KfW-Vorgaben entsprechende aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage sowie einen voraussichtlichen Umsetzungstermin enthalten.

  3. Förderantrag bei der KfW stellen.
    Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden. Am sichersten ist es, die Förderzusage vor der Umsetzung abzuwarten.

  4. Heizung einbauen und Nachweise einreichen.
    Nach Fertigstellung werden die erforderlichen Nachweise für die Auszahlung des Zuschusses eingereicht.