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Förderung Österreich 2025/26

Heizprofishop
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Neue Bundesförderungen für Heizungstausch und Gebäudesanierung 2026

Beschlossen am 3. Oktober 2025 – gültig bis Ende 2026

Im Rahmen der „Sanierungsoffensive 2026“ wurden die neuen Bundesförderungen für den Heizkesseltausch und die Gebäudesanierung beschlossen. Profitieren Sie jetzt von attraktiven Zuschüssen für den Umstieg auf moderne Heizsysteme!

Wir übernehmen für Sie Beratung, Energieausweis, Förderungsabwicklung und Montage – alles aus einer Hand.


1. Kesseltausch bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Wichtige Eckpunkte:

  • Registrierung (Förderungssicherung) ab Mitte November 2025 bis 31.12.2026 – oder solange Budget verfügbar.

  • Verpflichtende Energieberatung vor der Registrierung.

  • Einreichung der Förderung innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung.

  • Bei Zweifamilienhäusern: nur ein Antrag pro Standort (bisher pro Wohneinheit).

  • Keine Lieferung oder Leistung vor dem 3. Oktober 2025.

  • Keine zusätzliche Landesförderung mehr.

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständige Angaben des Antragstellers

  • Angaben zum Heizungstausch inkl. Kosten & ausführendes Unternehmen

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Energieberatungsprotokoll – erstellt gerne von uns!

Energieberatung und Förderungsabwicklung übernehmen wir ab sofort – bitte Termin vereinbaren!

Förderhöhe:
Die Bundesförderung wird pauschal berechnet (inkl. möglicher Zuschläge) und ist mit max. 30 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.


2. Kesseltausch im Mehrgeschoßwohnbau / Reihenhausanlage

Wichtige Eckpunkte:

  • Keine Bestellung, Lieferung oder Leistung vor dem 3. Oktober 2025.

  • Registrierung ab Mitte November 2025 bis 31.12.2026 (solange Budget reicht).

  • Energieberatung verpflichtend vor Registrierung oder gültiger Energieausweis erforderlich.

  • Endabrechnung bis spätestens 30.09.2029.

  • Keine zusätzliche Landesförderung.

  • Zentralisierung von Einzelwohnungen möglich (max. € 2.000) – Umsetzungsfrist 9 Monate.

  • Anlagen unter 50 kW wie Einfamilienhäuser, über 50 kW Zuschläge von € 100/kW.

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständige Angaben des Antragstellers

  • Grundbuchsauszug

  • Angaben zum Heizungstausch inkl. Kosten & ausführendes Unternehmen

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Energieberatungsprotokoll oder gültiger Energieausweis – erstellt gerne von uns!


Unser Service für Sie

Wir bieten Ihnen:
Persönliche Beratung zu Ihrer optimalen Heizlösung
Professionelle Montage durch erfahrene Fachpartner
Energieberatung & Förderungsabwicklung direkt bei uns

 Jetzt Termin vereinbaren: Kontakt Heizprofishop.at

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